Braucht man als Shopbetreiber einen Gewerbeschein?

trnd-Partnerin trytofly hat im Spreadshirt Forum gelesen, dass man angeblich sobald man einen Shop bei Spreadshirt eröffnet hat einen Gewerbeschein bräuchte.

Dies kann man nicht generell beantworten. In §15 Abs.2 EStG. sind gewerbliche Einkünfte wie folgt definiert:
1. Eine selbständige
2. nachhaltige Betätigung
3. mit der Absicht Gewinn zu erzielen,
4. gekoppelt mit der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Ich denke das es hier auf Punkt 2 ankommt ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht. Bei jemandem der im Monat 3 T-Shirts mit jeweils 3 Euro Provison verkauft kann sicherlich nicht von “nachhaltiger Betätigung” gesprochen werden. Somit benötigt man in diesem Fall auch keinen Gewerbeschein.

Derjenige allerdings, der pro Monat 2000 T-Shirts mit jeweils 5 Euro Provison verkauft handelt sicherlich “nachhaltig” und sollte sich einen Gewerbeschein besorgen (und besser gleich ne eigene Webseite mit Shop dazu einrichten;-) ).

Ich muss hier natürlich anmerken, dass dies meine Interpretation der Sache ist, und ich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt bin. Wer also eine 100%ige Aussage haben möchte, sollte auf jeden Fall zu einem Steuerberater gehen. -bigT-


Diskussion


Mein Prof. an der Uni ist Steuerberater und jetzt *kram, kram* habe ich in alten Unterlagen folgendes entdeckt: “Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht durchgeführt wird. Es genügt also allein die >Absicht

8.03.06 um 15:43
von StPersiel

Oh, das “kleiner gleich”-Zeichen mag das System wohl nicht. Ich wollte noch sagen, dass das Finanzamt i.d.R. gar nicht dahinterkommt, wenn jemand Minimal-Provisionen von Spreadshirt bekommt. Nur wenn bei Spreadshirt mal eine Betriebsprüfung gemacht wird, könnten die Beamten per Kontrollmitteilung eure Steuerklärungen checken… dann könnte sowas durchaus ans Tageslicht kommen.

8.03.06 um 15:46
von StPersiel

danke für die info!

8.03.06 um 16:42
von trytofly